amtliche bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 11 „Freiflächenphotovoltaikanlage Schläberig“

Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB

Die Firma Gebrüder Hosenfeld Sägewerk GmbH beabsichtigt, auf einem ca. 2,8 ha großen Areal südlich von Hainzell eine Freiflächenphotovoltaikanlage zur Eigenversorgung des Sägewerks zu realisieren. Die in der Photovoltaikanlage gewonnene elektrische Energie soll in das firmeneigene Versorgungsnetz eingespeist und direkt im Betrieb genutzt werden. Der erhebliche Strombedarf des Betriebs soll damit langfristig gesichert bzw. selbst gedeckt werden. Mit der Eigenstromversorgung soll riskanten Strompreisschwankungen entgegengewirkt werden. Mit dem Bau der Anlage wird somit ein substanzieller Baustein zur langfristigen Standortsicherung gelegt. Das geplante Vorhaben entspricht damit den Grundsätzen des § 1 (6) Nr. 8a und 8c BauGB, wonach die Gemeinde bei ihrer Planung dem Erhalt, der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie den Erfordernissen der Wirtschaft und auch ihrer mittelständischen Struktur Rechnung zu tragen hat.

Die Planung der Gemeinde Hosenfeld sieht die Bereitstellung einer landwirtschaftlichen Fläche für die Realisierung der Freiflächenphotovoltaikanlage vor und möchte an dieser Stelle dazu ein Sonstiges Sondergebiet gem. § 11 (2) BauNVO mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien - Photovoltaikanlage“ ausweisen.

Um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen, wird im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan in dem erforderlichen Bereich gem. § 8 (3) S 1 BauGB im Parallelverfahren geändert. Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplans ist, den bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellten Bereich in eine „Sonderbaufläche Photovoltaik“ umzuwidmen.

Das Plangebiet liegt ca. 700 m südlich von Hainzell sowie etwa 250 m südöstlich des Sägewerks und erstreckt sich auf mehrere Parzellen, die alle als Ackerfläche bewirtschaftet werden.

Insgesamt umfasst der räumliche Geltungsbereich eine Gesamtgröße von ca. 2,8 ha und beinhaltet die folgenden Flurstücke: Gemarkung Hainzell, Flur 8, Flst. 22, 23, 39 und 40. Der Planbereich ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.

Abb. 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 11 „Freiflächenphotovoltaikanlage Schläberig“ und FNP-Änderung.

Bekanntmachung der Offenlage gem. § 3 (1) BauGB

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen zu den oben genannten Bauleitplanverfahren im Veröffentlichungszeitraum von Montag, den 18.11.2024 bis einschließlich Freitag, den 20.12.2024 auf der Homepage der Gemeinde Hosenfeld unter der folgenden Internetadresse: https://www.gemeinde-hosenfeld.de/site-wurzel/de/aktuelles-infos/amtliche-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter: https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/g-i.

Die Planunterlagen zu oben genannten Bauleitplanverfahren liegen zusätzlich

von Montag, den 18.11.2024 bis einschließlich Freitag, den 20.12.2024

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld während der allgemeinen Dienststunden, sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Montag bis Freitag         8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch                         14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Bevorzugt sollen die Stellungnahmen elektronisch unter bauleitplanung@gemeinde-hosenfeld.de und/ oder verfahren@regiokonzept.de übermittelt werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter der Rufnummer 06650 9620-0, oder per E-Mail an bauabteilung@gemeinde-hosenfeld.de, Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr.11 „Freiflächenphotovoltaikanlage Schläberig“ gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hosenfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

Gem. § 3 (3) BauGB wird bezüglich der Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.


Hosenfeld, den 08.11.2024


gez. Peter Malolepszy

Bürgermeister