Alters- und Ehejubilare

Wichtige Änderung bei den Veröffentlichungen von Alters- und Ehejubilaren ab dem 01.01.2025!

Ab dem 01.01.2025 dürfen wir die Jubilare leider nicht mehr ohne vorherige schriftliche Einwilligung veröffentlichen. Jedoch haben sich viele darüber gefreut und daher möchten wir Sie bitten, falls Sie weiterhin eine Veröffentlichung und die damit verbundenen Gratulationen wünschen, uns das beiliegende Formular ausgefüllt und unterschrieben zukommen zu lassen.

Die Verarbeitung Ihrer Daten versteht sich im Erheben, Speichern und Bearbeiten sowie der Übermittlung an die LINUS WITTICH Medien KG in Herbstein oder andere an der Produktion/Veröffentlichung des gemeindlichen Mitteilungsblattes Beteiligte. Sie können selbstverständlich jederzeit ohne eine Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruch Gebrauch machen und Ihre erteilte Einwilligung für die Zukunft widerrufen.

Ohne diese Einwilligung (Formular Einwilligung in die Veröffentlichung) dürfen wir Sie, aus datenschutzrechtlichen Gründen, bei Jubilaren nicht mehr im gemeindlichen Mitteilungsblatt erwähnen.

Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung zu den angegebenen Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.


Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hosenfeld.