Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 19 „Im Feld“ Gemeinde Hosenfeld und Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich

Veranlassung und Ziele

Die Gemeinde Hosenfeld beabsichtigt, auf einem ca. 0,5 ha großen Areal (Hauptgeltungsbereich A) am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Hosenfeld ein ca. 0,4 ha großes Wohngebiet zu realisieren. Mit der geplanten Ausweisung soll nicht nur das Angebot an Bauplätzen für das Wohnen in der Gemeinde Hosenfeld erweitert werden, sondern auch zur Eigentumsbildung in der Bevölkerung beigetragen werden. Das geplante Vorhaben entspricht dem Grundsatz des § 1 (6) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB), wonach den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung zu tragen ist. Ziel des Bebauungsplanes ist es, ein neues Wohngebiet zu entwickeln. Hierfür soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden.

 

Die Planung der Gemeinde Hosenfeld sieht die Bereitstellung einer landwirtschaftlichen Fläche für die Entwicklung des Wohngebietes vor. Das geplante Wohngebiet wird erschlossen durch die Straße „Stümpferweg“, die sich in diesem Bereich derzeit im Ausbau befindet, mit Anbindung an die „Fuldaer Straße“.

 

Um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen, wird im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan in dem erforderlichen Bereich gem. § 8 (3) S 1 BauGB im Parallelverfahren geändert. Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplanes ist, den bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellten Bereich in eine „Wohnbaufläche““ umzuwidmen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans (Hauptgeltungsbereich A) liegt am nördlichen Siedlungsrand der Ortslage Hosenfeld in der Gemarkung Hosenfeld. Im Osten grenzt ein befestigter landwirtschaftlicher Weg an, der an die Straße „Stümpferweg“ anschließt. Im Zuge der Erschließung des Wohngebietes „Alte Wiese“ (Bebauungsplan Nr. 17 „Alte Wiese“) wird der landwirtschaftliche Weg bis zur dort geplanten Stichstraße ausgebaut. Im Norden grenzt das Plangebiet an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Süden schließen ein unbefestigter Fußweg und gemischte Bauflächen mit überwiegend Wohnbebauung an.

 

Insgesamt umfasst der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans (Hauptgeltungsbereich A) eine Gesamtgröße von ca. 4.595 m2 und beinhaltet die folgenden Flurstücke: Gemarkung Hosenfeld, Flur 7, die Flurstücke mit den Nummern 2 tlw. und 17 tlw.

Der Planbereich ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.

Abb. 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr.19 „Im Feld“ (Hauptgeltungsbereich A)

Für den Ausgleich der mit der Umsetzung des Bebauungsplans einhergehenden Eingriffe ist eine externe Kompensationsmaßnahme innerhalb eines Zusatzgeltungsbereichs vorgesehen. Die Ausgleichsfläche liegt ca. 325 m westlich des geplanten Baugebietes. Sie wird westlich von der „Hainzeller Straße“ und östlich von der Jossa und einem Gehölzbestand begrenzt.

Abb. 2: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 19 „Im Feld“ (Zusatzgeltungsbereich B)

Der räumliche Geltungsbereich der Ausgleichsfläche (Zusatzgeltungsbereich B) umfasst eine Größe von ca. 6.000 m2 und beinhaltet das folgende Flurstück: Gemarkung Hosenfeld, Flur 6, Flurstück 15 (tlw.).

Insgesamt umfasst der Bebauungsplan Nr. 19 „Im Feld“ (Hauptgeltungsbereich A sowie Zusatzgeltungsbereich B) eine Gesamtfläche von ca. 10.595 m2.

Bekanntmachung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 19 „Im Feld“ Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld sowie der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründungen und Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen zu den oben genannten Bauleitplanverfahren im Veröffentlichungszeitraum von Montag, den 20.01.2025 bis einschließlich Freitag, den 21.02.2025 auf der Homepage der Gemeinde Hosenfeld unter der folgenden Adresse: https://www.gemeinde-hosenfeld.de/site-wurzel/de/aktuelles-infos/amtliche-bekanntmachungen/ zur Einsicht bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/g-i .

 

Die Planunterlagen zu oben genannten Bauleitplanverfahren liegen zusätzlich

von Montag, den 20.01.2025 bis einschließlich Freitag, den 21.02.2025

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus

Montag bis Freitag        8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch                     14:00 Uhr bis 19:00 Uhr



Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Bevorzugt sollen die Stellungnahmen elektronisch unter bauleitplanung@gemeinde-hosenfeld.de und/ oder verfahren@regiokonzept.de übermittelt werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter der Rufnummer 06650 9620-0 oder über E-Mail an bauleitplanung@gemeinde-hosenfeld.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr.19 „Im Feld“ in der Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld sowie die Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hosenfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

 

Gem. § 3 (3) BauGB wird bezüglich der Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

 

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:

Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Regiokonzept 2024)

Der Umweltbericht ist nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB gegliedert und enthält Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter: Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter. Zudem wird im Rahmen des Umweltberichts (integrierter Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) auf die Eingriffsregelungen eingegangen.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind zudem folgende umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:

Natur und Landschaft:

Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Bergaufsicht (09.10.2024)

  • Hinweis das in der Nähe des Plangebiets Bergbau umgeht bzw. umgegangen ist.

 

Landkreis Fulda, Fachdienst Natur und Landschaft (04.11.2024)

  • Der Große Wiesenknopf wurde im August 2024 bei einer Begehung der Ausgleichsfläche festgestellt. Um einen Lebensraum für den Dunklen Wiesenknopf- Ameisenbläuling zu sichern bzw. herzustellen, ist der Mahdzeitpunkt entsprechend festzulegen.

 

Deutsche Telekom Technik GmbH (31.10.2024)

  • Bei geplanten Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ zu beachten.

Boden:

Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Altlasten, Bodenschutz (30.10.2024)

  • Für den Planungsraum sind weder Altablagerungen oder Altstandorte noch Grundwasserschadensfälle bekannt.
  • In Hinblick auf das Schutzgut Boden werden die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen als ausreichend beurteilt.
  • Die geplante Ausgleichsmaßnahme wirkt sich positiv auf den Artenreichtum und den Nährstoffhaushalt aus.
  • Eingriffe in das Schutzgut Boden sollten vorrangig durch die Wiederherstellung von Bodenfunktionen ausgeglichen werden.
  • Eine ausreichende Kompensation des Schutzgutes Boden ist zu prüfen.

Wasser:

Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung (30.10.2024)

  • Hauptgeltungsbereich A und Zusatzgeltungsbereich B liegen außerhalb amtlich festgesetzter und geplanter Wasser- und Heilquellenschutzgebiete sowie außerhalb eines ausgewiesenen „Vorbehaltsgebiets für den Grundwasserschutz“.
  • Die Kompensationsmaßnahme trägt zum Grundwasserschutz bei.

 

Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (24.10.2024)

  • Zusatzgeltungsbereich grenzt teilweise an das Gewässer Jossa, sowie an einen ehemaligen Mühlengraben. Der 10 m breite Gewässerrandstreifen ist kenntlich zu machen.

 

Landkreis Fulda, Fachdienst Wasser und Bodenschutz (04.11.2024)

  • Weitere Erläuterungen zur schadlosen Ableitung des Abwassers sind erforderlich.
  • Sollte eine private Rückhaltung vor Einleitung in das öffentliche Netz angestrebt werden, sind Vorgaben zu Rückhaltevolumen und maximaler Einleitungsmenge im Bebauungsplan festzulegen.

Sonstige Hinweise:

Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (24.10.2024)

  • Kein Verdacht auf Bombenblindgänger.

 

Landkreis Fulda, Fachdienst Gefahrenabwehr- Brandschutzdienstelle (04.11.2024)

  • Zur Löschwasserversorgung werden keine ausreichend konkreten Festlegungen getroffen.
  • Sicherstellung der Löschwassermenge des Grundschutzes.

 

Die Autobahn GmbH des Bundes (17.10.2024)

  • Ausreichender Abstand (ca. 11.5 Km) zur nächstgelegenen Bundesautobahn 66. Eine Betroffenheit der Autobahn GmbH ist nicht gegeben.

 

Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda (16.10.2024)

  • Erschließung des Plangebiets durch den ÖPNV ist hinreichend sichergestellt.

 

Hosenfeld, den 10.01.2025

gez. Peter Malolepszy

Bürgermeister