Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.gemeinde-hosenfeld.de veröffentlichte Website der Gemeinde Hosenfeld.

Die Hauptsprache dieser Website ist deutsch.

 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf 

  • einer im März 2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website  mit den zuvor genannten Anforderungen

wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

 

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1:

Beschreibung: Bereich "Leichte Sprache" und Gebärdensprache muss weiter vervollständigt werden.

Maßnahmen: Bearbeitung der entsprechenden Unterseite.

Zeitplan: Umsetzung bis Ende 2024

Barrierefreie Alternative: Gerne können Sie Sich telefonisch an die Gemeindeverwaltung wenden, um sich Inhalte der Website erklären oder vorlesen zu lassen.


Unverhältnismäßige Belastung

Die Überarbeitung von nicht-barrierefreien PDF-Dateien wie Bebauungsplänen oder älteren Satzungen, von denen teilweise keine Originaldatei vorliegt, stellt eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT dar.

Auf Anfrage versuchen wir gerne, die von Ihnen benötigte Information in einer barrierenarmen Version zur Verfügung zu stellen. Dazu schreiben Sie bitte eine E-Mail an kontakt@gemeinde-hosenfeld.de.


Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.03.2024 erstellt und zuletzt am 01.04.2024 überprüft und aktualisiert.

 

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Hosenfeld

Keine Mitarbeitende gefunden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de