Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.gemeinde-hosenfeld.de veröffentlichte Website der Gemeinde Hosenfeld.
Die Hauptsprache dieser Website ist deutsch.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- einer im März 2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen
wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere 1:
Beschreibung: Bereich "Leichte Sprache" und Gebärdensprache muss weiter vervollständigt werden.
Maßnahmen: Bearbeitung der entsprechenden Unterseite.
Zeitplan: Umsetzung bis Ende 2024
Barrierefreie Alternative: Gerne können Sie Sich telefonisch an die Gemeindeverwaltung wenden, um sich Inhalte der Website erklären oder vorlesen zu lassen.
Unverhältnismäßige Belastung
Die Überarbeitung von nicht-barrierefreien PDF-Dateien wie Bebauungsplänen oder älteren Satzungen, von denen teilweise keine Originaldatei vorliegt, stellt eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT dar.
Auf Anfrage versuchen wir gerne, die von Ihnen benötigte Information in einer barrierenarmen Version zur Verfügung zu stellen. Dazu schreiben Sie bitte eine E-Mail an kontakt@gemeinde-hosenfeld.de.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.03.2024 erstellt und zuletzt am 01.04.2024 überprüft und aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Hosenfeld
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901