Ortsgericht

Ortsgericht

Ortsgerichte gibt es bundesweit nur in Hessen. Jede Gemeinde bzw. Stadt in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte sind als Hilfsbehörde der Justiz angesehen und helfen den Bürgern schnell und kostengünstig in vielen Problemsituationen. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes Hosenfeld ist das Amtsgericht in Fulda.

Ein Ortsgericht besteht aus mindestens 5 Mitgliedern: dem Ortsgerichtsvorsteher und 4 Schöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde von dem zuständigen Amtsgericht ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre. Als Ehrenbeamte sind sie vereidigt und unterliegen in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Schweigepflicht. Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb des Amtsbezirkes tätig werden.

Das derzeitige Team des Ortsgerichts Hosenfeld setzt sich wie folgt zusammen:

Ortsgerichtsvorsteher - Thomas Peege (Hainzell)

1. stellv. Ortsgerichtsvorsteher - Bernd Möller (Blankenau)

2. stellv. Ortsgerichtsvorsteher/Schöffe - August Krah (Blankenau)

Schöffe - Marc Engel (Hainzell)

Die Aufgaben der Ortsgerichte sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt. Für Amtshandlungen werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis für Ortsgerichte erhoben. Folgende Dienstleistungen gehören zu den Aufgaben der Ortsgerichte in Hessen:

In Privatrechtsangelegenheiten:

  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Beglaubigung von Abschriften (Kopien) öffentlicher oder privater Urkunden

Bitte beachten Sie: Eine Beglaubigung von Abschriften aus dem Personenstandsbuch (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) ist nicht möglich. Diese werden nur vom Standesamt ausgestellt.

  • Unterschriftsbeglaubigung der Erteilung von Vollmachten (Einzel-, Spezial- oder Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen)
  • Unterschriftsbeglaubigung der Erklärung der eigenen Feuerbestattung

In Grundbuchangelegenheiten:

  • Beglaubigung der notwendigen Unterschriften bei:

-Eintragung oder Löschung von Lasten oder Beschränkungen in Abteilung II des Grundbuchs

-Eintragung oder Löschung von Grundschulden oder Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs

In Grundstücksangelegenheiten:

  • Schätzung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Eigentumswohnungen

In Vereinsangelegenheiten:

  • Beglaubigung der Unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder gemäß § 26 BGB bei Mitteilungen an das Vereinsregister

In Handelsregisterangelegenheiten:

  • Beglaubigung der Unterschriften der vertretungsberechtigten Personen an das Handelsregister

Bei Sterbefällen:

  • Anschreiben an die Angehörigen und Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht Fulda
  • Nachlasssicherung von Amts wegen (sofern ein Bedürfnis besteht, z.B. wenn Erben nicht vorhanden sind)

In Erbangelegenheiten:

  • Beglaubigung der Unterschriften bei Anträgen an das Nachlassgericht (Ausschlagung einer Erbschaft)