Schiedsamt

Schiedsamt

Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Im Dezember 2010 sind in Hessen das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung und das Hessische Schiedsamtsgesetz verlängert worden. Damit ist es weiter möglich, bestimmte Streitigkeiten zunächst außergerichtlich zu schlichten, ohne gleich das zuständige Gericht anzurufen.

Nicht jeder Streit mussgleich in einen Prozess ausarten – es geht auch anders:

Streitige Situationen kennt jeder, zumindest aus dem Bekanntenkreis. Nicht selten treffen sich die Streitparteien vor Gericht wieder. Prozesse kosten Zeit, Nerven und viel Geld. Darüber hinaus wird das Verhältnis zu dem Streitgegner meist irreparabel gestört – es kommt zum Abbruch aller Kontakte.

Sie können versuchen, Ihren Streit zunächst außergerichtlich vor dem Schiedsamt beizulegen. Bei der Durchführung der Schlichtung vermittelt eine geschulte, unparteiische und erfahrene dritte Person. Hierdurch besteht die Möglichkeit, den Streit schneller, kostengünstig und relativ unbürokratisch an einem neutralen Ort beizulegen.

Zuständig ist Ihr Schiedsamt bei folgenden Streitigkeiten:

Nachbarrecht:

  • Überhang von Ästen
  • Überhängende Früchte
  • Heckenschnitt
  • Einfriedungen
  • Abstände von Bäumen, Hecken und Sträuchern zum Nachbargrundstück
  • Grenzbaum, Grenzstrauch, Grenzzaun
  • Im Fenster- und Lichtrecht
  • Lärm-, Rauch-, Geruchseinwirkungen vom Nachbargrundstück
  • Wassereinwirkung vom Nachbargrundstück
  • Wärmedämmungen an der Grenzwand
  • Hammerschlags- und Leiterrecht
  • Vorkehrungen bei bevorstehendem Einsturz

Strafrecht:

  • Beleidigung
  • Üble Nachrede und Verleumdung
  • Körperverletzung
  • Bedrohung und Nötigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Sachbeschädigung

Zivilrecht:

  • hierunter fallen alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, wie z.B.das Vertragsrecht.